Bundesfreiwilligendienst für über 27-Jährige in Brandenburg

Sie möchten sich für andere engagieren und dabei auch persönliche und berufliche Erfahrungen sammeln? Mit einem Bundesfreiwilligendienst (BFD) in Brandenburg können Sie sich neu orientieren, eine Auszeit nehmen, wieder ins Berufsleben einsteigen oder sich im Ruhestand engagieren. Im Rahmen eines BFDs können Sie aber auch den praktischen Teil der Fachhochschulreife absolvieren. In Brandenburg bieten wir spannende Einsatzmöglichkeiten im sozialen Bereich. Gemeinsam finden wir eine passende Einsatzstelle für Sie!

Mein BFD war für mich die bisher wunderbarste Zeit meines Arbeitslebens […]. Ich habe die Menschen in meiner Einsatzstelle lieben und schätzen gelernt und ich achte ihre Arbeit sehr. […] Es ist für mich fast so, als hätte ich ein neues Zuhause gefunden.

Sigrid, 60 Jahre
Eltern- und Familientreff

Einsatzbereiche

Im BFD gibt es vielseitige Tätigkeitsbereiche. In Ihrer Einsatzstelle unterstützen Sie die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen und übernehmen Aufgaben wie Betreuung, Pflege, Hausmeister*innendienste, Hauswirtschaft, Service, Empfang, Bürotätigkeiten oder Fahrdienste.

  • Kindertagesstätten
  • offene Kinder- und Jugendarbeit
  • Kinder- und Jugendwohneinrichtungen
  • integrative Schulen und Kindertagesstätten
  • Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • Tages- und Begegnungsstätten
  • Senioren- und Pflegeheime
  • Tages- und Begegnungsstätten
  • Einrichtungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen
  • Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe
  • Arbeit mit Menschen mit internationaler Geschichte und mit Geflüchteten
  • Wohnungslosenhilfe
  • Nachbarschaftszentren und Mehrgenerationenhäuser

So bewerben Sie sich

Es gibt zwei Wege zu einem BFD-Platz bei den ijgd. 

Über unsere Onlinebewerbung können Sie Ihre Interessen angeben. Wir beraten Sie anschließend gerne persönlich und schicken Ihnen eine Liste mit Einsatzstellenvorschlägen.

Jetzt bewerben

Auf unserer Einsatzstellenkarte können Sie aber auch schon einmal nach freien Plätzen in einem Großteil unserer Einsatzstellen suchen. Wenn Sie eine Einsatzstelle entdecken, die Sie interessiert, nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit der Einrichtung auf. Wir empfehlen, dass Sie nach einem Vorstellungsgespräch einen Termin ausmachen, an dem Sie in Ihrem zukünftigen Einsatzbereich hospitieren.

Rahmenbedingungen

Wann:
Mit einem BFD können Sie ganzjährig starten. Den genauen Starttermin legen Sie in Absprache mit uns und Ihrer Einsatzstelle fest.

Dauer:
Der BFD dauert in der Regel ein Jahr, jedoch mindestens sechs und maximal achtzehn Monate.

Alter:
Der Bundesfreiwilligendienst ist altersoffen. Sie können sich also bewerben, egal wie alt Sie sind. Interessierte unter 27 Jahre finden hier alle Infos zum Freiwilligendienst im sozialen Bereich.

Einsatzstellen:
In der Regel arbeiten wir mit Einsatzstellen zusammen, die sich im Paritätischen Wohlfahrtsverband zusammengeschlossen haben.

Arbeitszeiten:
Sie haben die Möglichkeit den BFD in Voll- oder Teilzeit durchzuführen, die Mindeststundenanzahl beträgt hierbei 20,5 Wochenstunden. Die genauen Arbeitszeiten legen Sie mit der Einsatzstelle gemeinsam fest.

Entgelt:
Der BFD ist ein Ehrenamt. Sie bekommen daher keinen Lohn, sondern ein monatliches Taschengeld von bis zu 426 Euro pro Monat (abhängig von der Einsatzstelle und der Wochenstundenzahl) sowie ggf. eine Verpflegungspauschale. Sollten Sie im Leistungs- oder Rentenbezug stehen, wird das Taschengeld aus dem BFD zu den Einkünften gezählt. Dies kann sich auf die Bezüge auswirken. Vom Taschengeld sind bis zu 250,- EUR in evtl. Leistungsbezügen anrechnungsfrei.

Urlaub:
Für einen 12-monatigen BFD haben Sie einen Urlaubsanspruch von 26 Werktagen. Viele Einsatzstellen gewähren auch mehr.

Fahrtkosten:
Fahrtkosten für den Weg zum Einsatzort werden in der Regel nicht zurückerstattet. Ausschließlich die Hin- und Rückfahrten zu den Seminartagen werden finanziert. Es gibt in einigen Verkehrsverbünden die Möglichkeit, unter Vorlage des BFD-Ausweises vergünstigte Monatskarten zu erhalten.

Versicherung:
Ein BFD ist ein sozialversicherungspflichtiges Verhältnis, das bedeutet, dass Sie in dieser Zeit kranken-/pflege-/renten- und unfallversichert sind. Die gesamten Beiträge werden von der Einsatzstelle übernommen. Nach zwölf Monaten BFD ergibt sich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Begleitung:
Das Team der ijgd unterstützt Sie bei allen Fragen rund um Ihren BFD. Von der Bewerbung an sind wir mit festen Ansprechpersonen für Sie da. Wir bieten Ihnen während des Dienstes Gruppen- und Einzelgespräche an, unterstützen, wenn es mal nicht so laufen sollte und vermitteln auch in Konfliktsituationen zwischen Freiwilligen und Einsatzstellen.

Die Einsatzstellen sind für die fachliche Anleitung zuständig. Freiwillige sind keine Fachkräfte und Sie benötigen keine Vorkenntnisse, um einen BFD zu machen. Deswegen gibt es in den Einsatzstellen zu Beginn eine Einarbeitung und während des Dienstes eine fachliche Begleitung durch hauptamtliche Mitarbeitende. In der Regel haben unsere Freiwilligen eine feste Ansprechperson in der Einsatzstelle.

Bildungstage/Seminare:
Der BFD ist ein sogenannter Lerndienst und die Seminare sind fester Bestandteil des BFDs. Pro Monat, den Sie im Dienst sind, besuchen Sie einen Seminartag. Die Seminare sind für Sie kostenlos. Die Teilnahme ist verpflichtend. Die Einsatzstelle stellt Sie für die Bildungstage frei. Zur Vereinbarkeit von Familie und Bundesfreiwilligendienst organisieren wir in der Regel eintägige Bildungsveranstaltungen.

Bei den ijgd sind Sie während Ihres BFDs Teil einer festen Seminargruppe. Sie lernen dort andere Freiwillige kennen und können sich mit Ihnen austauschen, vernetzen, gemeinsam lernen und Spaß haben. Wir sprechen darüber, wie es Ihnen in den Einsatzstellen gerade geht, was Sie herausfordert und was gut funktioniert. Wir arbeiten bei den Seminaren aber auch zu inhaltlichen Themen und machen Exkursionen. Inhalte sind z.B. Demenz, psychiatrische Erkrankungen, ein Yogakurs, eine Kräuterwanderung oder auch Museumsbesuche. Einen Teil Ihrer Kurse können Sie selbst aus einem Katalog auswählen. Außerdem beziehen wir die Seminargruppen in die Auswahl der Seminarthemen ein.

Sie beziehen Arbeitslosengeld?
Eigentlich ist ein BFD im ALG-I-Bezug nicht möglich. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihre Arbeitsagentur.

Sie beziehen Bürgergeld?
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, sind 250 Euro des Taschengeldes aus dem BFD in der Regel anrechnungsfrei, da es sich um ein Ehrenamt handelt. Sie sind während Ihres BFDs nicht verpflichtet eine Arbeit aufzunehmen.

Sie beziehen eine Rente?
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, welche Konsequenzen die Aufnahme eines Bundesfreiwilligendienstes für Sie hätte. Das Taschengeld und auch eventuelle Sachleistungen aus dem BFD gelten als Hinzuverdienst.

Kontakt

Icon Kontakt

Bundesfreiwilligendienst

Ansprechpersonen: Carola Dittrich, Claudia Keysers und Jana Budek

ijgd – Geschäftsstelle Berlin
Glogauer Straße 21
10999 Berlin

+49 30 612 03 13 60
bfd.berlin-brandenburg-@~@ijgd$~$;de

Einsatzstelle werden

Sie möchten Einsatzstelle werden? Rufen Sie uns gerne an und wir besprechen die Details!

Mein BFD war für mich eine Offenbarung! Eine tolle Möglichkeit, einen Traumberuf kennenzulernen und in einem sehr bereichernden Arbeitsbereich mit und für ganz tolle, liebevolle Menschen zu arbeiten! So fröhlich und so human! 

Nadia
Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigung